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Als Faldistorium (latinisiert von althochdeutsch falden und stuol; auch faldi(e)sto(a)lium) oder Faltstuhl wird eine bischöfliche Amtsinsignie genannt. Es handelt sich um einen Bischofsstuhl mit paarweise gekreuzten Beinen und Armlehnen, aber ohne Rückenlehne. Er steht üblicherweise an der Epistelseite, also rechts vom Altar. | |wkdetx=Als Faldistorium (latinisiert von althochdeutsch falden und stuol; auch faldi(e)sto(a)lium) oder Faltstuhl wird eine bischöfliche Amtsinsignie genannt. Es handelt sich um einen Bischofsstuhl mit paarweise gekreuzten Beinen und Armlehnen, aber ohne Rückenlehne. Er steht üblicherweise an der Epistelseite, also rechts vom Altar. | ||
Ein solcher Stuhl war in der Antike und bis ins späte Mittelalter hinein ein hervorgehobener Sitz für geistliche und weltliche Würdenträger und Herrscher. Als im späten Mittelalter der Bischofsstuhl für den Ortsbischof üblich wurde, war das Faldistorium der Sitz für ortsfremde Bischöfen, für Weihbischöfe und infulierte Äbte; es galt als besondere Ehrung, wenn ein solcher Bischof auf der Kathedra Platz nehmen durfte. Der Ortsbischof verwendete das Faldistorium zeitweise bei Totenmessen, der Karfreitagsliturgie, der Chrisammesse, Priesterweihen und Firmungen. Bei der eucharistischen Anbetung diente es seit dem späteren Mittelalter dem knienden Bischof zum Aufstützen der Arme. | Ein solcher Stuhl war in der Antike und bis ins späte Mittelalter hinein ein hervorgehobener Sitz für geistliche und weltliche Würdenträger und Herrscher. Als im späten Mittelalter der Bischofsstuhl für den Ortsbischof üblich wurde, war das Faldistorium der Sitz für ortsfremde Bischöfen, für Weihbischöfe und infulierte Äbte; es galt als besondere Ehrung, wenn ein solcher Bischof auf der Kathedra Platz nehmen durfte. Der Ortsbischof verwendete das Faldistorium zeitweise bei Totenmessen, der Karfreitagsliturgie, der Chrisammesse, Priesterweihen und Firmungen. Bei der eucharistischen Anbetung diente es seit dem späteren Mittelalter dem knienden Bischof zum Aufstützen der Arme. | ||
Im vom Zweiten Vatikanischen Konzil reformierten Caeremoniale episcoporum von 1984 ist das Faldistorium nicht mehr vorgesehen. Er wird nur noch in der außerordentlichen Form des römischen Ritus gebraucht. | Im vom Zweiten Vatikanischen Konzil reformierten Caeremoniale episcoporum von 1984 ist das Faldistorium nicht mehr vorgesehen. Er wird nur noch in der außerordentlichen Form des römischen Ritus gebraucht. | ||
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|wkfrtx=Le faldistoire est un siège mobile réservé aux évêques et à certains dignitaires de l'Église catholique. | |wkfrtx=Le faldistoire est un siège mobile réservé aux évêques et à certains dignitaires de l'Église catholique. |