Verhör

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Verhör, interrogatio (z.B. testium; vgl. Zeugenverhör). – Ist es übh. = richterliche Untersuchung, s. Untersuchung no. b. – ein V. anstellen, audire; lege interrogare: ein V. mit jmd. anstellen, jmd. ins V. ziehen, s. (jmd.) verhören: im V. sich zu Geständnissen verstehen, indicium profiteri od. deferre.